Der Blätterkatalog benötigt Javascript.
Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browser-Einstellungen.
The Blätterkatalog requires Javascript.
Please activate Javascript in your browser settings.
Steuervorteil Die Bundesregierung hat mit dem „Konjunkturprogramm I“ und dem Familienleistungsgesetz zusätzlich steuervorteile geschaffen von denen Sie als Privatkunde profi eren können Bereits seit dem 01 01 2003 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung „haushaltsnaher Dienstleistungen“ wie zum Beispiel der Gartenpflege Mit dem Familienleistungsgesetz wurde der Förderbetrag maximal auf 4 000 00 € erhöht Auf Arbeitskosten Lohn-Maschinen und Fahrtkosten für handwerkliche Tä gkeiten wie zum Beispiel Gartenund Wegebauarbeiten die der Erhaltung Modernisierung und Renovierung dienen wird seit dem 01 01 2006 ein zusätzlicher Steuervorteil der zum 01 01 2009 auf 20% von maximal 6 000 00 € - also auf maximal 1 200 00 € verbessert wurde gewährt Sie können auf einem Au rag sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen als auch Handwerksleistungen abarbeiten lassen Die Arbeitskosten sollten jedoch getrennt haushaltsnahe Dienstleistung und handwerkliche Tä gkeit ausgewiesen werden Beispiel 1 Gartenpflege Unterstützung haushaltsnaher Dienstleistungen Sie lassen von Ihrem Landscha sgärtner Ihren Garten pflegen Seine Leistung für Gehölzschni Pflege der Pflanzflächen und Rasenpflege beinhaltet nur Arbeitskosten Er berechnet ne o 1 980 00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer im allgemeinen Sprachgebrauch Mehrwertsteuer von 19% beträgt die Rechnungssumme 2 356 20 € Der Steuervorteil in Höhe von 471 24 € mindert direkt Ihre Einkommenssteuer Arbeitskosten ne o 1 980 00 € + 19% USt 376 20 € Summe bru o 2 356 20 € 20 % Steuervorteil 471 24 € Wenn die Arbeitsleistung Lohnkosten einschließlich USt Anfahrtskosten und ausnahmsweise Kosten für Nebenleistungen wie Streugut beim Winterdienst und Abfahrt des Grünschni s 20 000 00 € beträgt können Sie den gesamten Steuervorteil von 4 000 00 € nutzen Arbeitskosten inkl Umsatzsteuer 20 000 00 € Max Steuervorteil 4 000 00 € Beispiel 2 Gartenumgestaltung Gartenneugestaltung Ihr Landscha sgärtner gestaltet Ihren Hauseingang und berechnet Ihnen ne o 4 600 00 € Der Anteil der anrechenbaren Lohnkosten beträgt 2 450 00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertssteuer von 19 % ergeben sich 2 915 50 € Der 20% Steuervorteil entspricht 583 10 € Rechnungsbetrag ne o 1 980 00 € Anrechenbare Arbeitskosten 2 450 00 € + 19% USt 465 50 € Summe bru o 2 915 50 € 20 % Steuervorteil 583 10 € Maximal können hier 6 000 00 € für Lohnkosten einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer geltend machen Die Steuervorteil liegt damit bei höchstens 1 200 00 € pro Jahr Arbeitskosten inkl Umsatzsteuer 6 000 00 € Max Steuervorteil 1 200 00 € Achten Sie bi e auf folgende Punkte - dann können Sie den Steuervorteil in vollem Umfang nutzen Ÿ Es werden nur Rechnungen anerkannt in denen die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen ist Ÿ Die Arbeitskosten sind separat auszuweisen Ÿ Rechnungsbeträge müssen von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden Barzahlungen werden nicht anerkannt Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden Die Entscheidung über die Anerkennung der Steuerermäßigung liegt ausschließlich bei den Steuerbehörden Wir als Mitgliedsbetrieb des Landesverbandes des Bundesverbands Garten-Landscha sund Sportplatzbau e Vkennen die Punkte die zu beachten sind damit Sie auch tatsächlich den Steuervorteil nutzen können Seite 16 www gartenbronder de